Teilnahmebedingungen / AGB

Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der
awc vienna – international wine challenge  


1. Allgemeines

Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Weinverkostung “AWC VIENNA” und für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Edlmoser Kommunikationsagentur und Event GmbH, im nachfolgenden abgekürzt “AWC VIENNA” genannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Die von Edlmoser Kommunikationsagentur und Event GmbH angebotenen Dienstleistungen und Waren sind ausschließlich für Betriebe und Unternehmer bestimmt, und in keinem Fall für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Die Kunden der AWC VIENNA anerkennen mit der Einreichung von Weinen zur Verkostung, mit der Auftragserteilung oder Annahme einer Lieferung die vorliegenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamwerdung der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

2. Lieferbedingungen

2.1. Die Lieferung und Verrechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen und Bedingungen.

2.2. Waren werden ausschließlich ab Lager Wien geliefert, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wird ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Liefer- und Versandart vereinbart, daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

2.3. Die Gefahr geht auch bei Teillieferungen auf den Kunden mit Übergabe an ihn über, bei Versendung – auch bei Verwendung eigener Transportmittel durch die AWC VIENNA oder frachtfreier Lieferung – mit Beendigung der Verladung im Lager Wien.

2.4. Transportversicherungen erfolgen durch AWC VIENNA nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.

2.5. Teillieferungen sind zulässig.

3. Lieferfristen

3.1. VVereinbarte Lieferfristen und -zeiten sind Richtangaben, wobei AWC VIENNA stets bemüht ist, diese angegebenen Fristen einzuhalten. Lieferfristen, welche grundsätzlich unverbindlich sind, gelten ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Eine Überschreitung von Lieferfristen berechtigt den Besteller weder zum Vertragsrücktritt, noch zu Schadenersatzforderungen.

3.2. Die Folgen höherer Gewalt oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse bei AWC VIENNA oder bei Dritten, mit welchen AWC VIENNA in Geschäftsverbindung steht, entbinden AWC VIENNA von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und geben ihr außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Anspruch auf Schadenersatz und ohne Nachlieferungspflicht einzustellen.

4. Eigentumsvorbehalt

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Logos, Abbildungen und Reproduktionen von Marken der AWC VIENNA und anderen Unterlagen behält sich AWC VIENNA die Verwertungsrechte vor. Die genannten Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

 5. Zahlungsbedingungen

In keinem Fall kann nach gültiger Anmeldung zur Teilnahme an AWC VIENNA und nach Rechnungslegung eine Rückerstattung der Einreichgebühren vorgenommen werden. Die Zahlung von Warenrechnungen oder Einreichgebühren hat nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung oder Bankscheck zu erfolgen. Bei Zahlung mit Bankscheck ist eine pauschale Zahlungsgebühr von € 10.- hinzuzurechnen. Ansonsten werden die Einlösegebühren für Bankschecks nachträglich in tatsächlicher Höhe verrechnet. Porto, Zoll oder Bankgebühren werden nicht von AWC VIENNA übernommen und werden dem Einreicher gegebenenfalls nachträglich in Rechnung gestellt.

Einreicher aus der EU haben die kostengünstige “EU-Standardüberweisung” zu verwenden. Andernfalls werden ihnen die Bankspesen des Begünstigten in Rechnung gestellt.

Zahlung per Banküberweisung

AWC VIENNA
EDLMOSER GmbH.
Bank Austria, Konto Nr. 50982 356 803 Bankleitzahl: 12000
IBAN AT46 1200 0509 8235 6803 BIC (SWIFT-CODE): BKAUATWW

Zahlung per Bankscheck

AWC VIENNA
EDLMOSER GmbH.
Kalksburger Str. 1, 1230 Wien,
Österreich, Europa

Fälligkeit der Rechnungen

Rechnungen sind spätestens mit dem Tag der Fälligkeit zu begleichen. Eingehende Beträge werden ungeachtet ihres Zahlungszwecks immer mit der jeweils ältesten offenen Forderung verrechnet. AWC VIENNA behält sich vor, bei Vorliegen von offenen, fälligen Rechnungen die Bewertungsergebnisse und Urkunden bis zur vollständigen Bezahlung des ausstehenden Betrages zurückzuhalten.
Weiters behält sich AWC VIENNA das Recht vor, Einreicher von der Teilnahme auszuschließen, solange offene Forderungen bestehen.

Mahnungen und Inkasso überfälliger Forderungen

Nach Eintreten der Fälligkeit werden offene Rechnungen ohne zusätzliche Gebühren unter Setzung einer Nachfrist einmal per Post oder per E-Mail eingemahnt. Eine weitere Mahnung nach Verstreichen dieser Nachfrist erfolgt unter Verrechnung der anfallenden Postgebühren. Bei Erfolglosigkeit dieser Mahnung wird die offene Rechnung einem behördlich zugelassenen Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt übergeben, wobei die Kosten für das Inkasso vom Schuldner zu tragen sind.

6. Einreichbedingungen

6.1. Einreicher:

  • Selbstvermarktende Winzer,
  • Winzergenossenschaften, Vereinigungen von Winzergenossenschaften, Erzeugergemeinschaften,
  • Weinkellereien mit eigener Produktion, Weinkellereien mit eigenem Anbau, Händler im Namen des Produzenten

Werden mehrere Weine eines Produzenten von verschiedenen Einreichern eingereicht, behält sich AWC VIENNA das Recht vor, diese eingereichten Weine einem einzigen Einreicher zuzuordnen.
Die Beurteilung, ob ein einziger Produzent vorliegt, erfolgt durch Vergleich der UID-Nummer, sowie der Betriebsnummer des/der Produzenten.

6.2. Weinproben:

Pro angemeldeter Weinprobe müssen 3 Flaschen eingereicht werden (0,75l oder 1,5l, bei Prädikatsweinen: 0,5l bzw. 0,375l). Nicht benötigte Reserveflaschen werden für Schulungszwecke und gemeinnützige Zwecke verwendet. Zu jeder Weinprobe ist ein Etikett mitzuliefern.

Der Einreicher garantiert eine homogene Partie und handelsübliche Abfüllung. (Produzierte Mindestmenge: Kategorie 1- 31 & 38, 39: 1000 Flaschen, Kategorie 32-37, 40 keine Mindestmengen)
Fassproben sind als solche zu kennzeichnen. (Angabe des Abfülldatums) Die eingereichten Flaschen werden von AWC VIENNA sorgfältig gelagert. Die Gefahr für das Verderben von Weinproben während des Transportes oder während der Lagerung, insbesondere wegen unzureichender Haltbarkeit, liegt beim Einreicher.
Jede Weinprobe kann nur in einer einzigen Kategorie teilnehmen. AWC VIENNA behält sich vor, eingereichte Weine in jene Kategorie umzustellen, die den Eigenschaften des Weines (z.B. Sorte(n), Restzuckergehalt….) entspricht.
Weinanalysen: Stichprobenartig ausgesuchte Weinproben werden im Labor analysiert. Sollten die Angaben zu einer Weinprobe den analytischen Untersuchungen nicht entsprechen, so wird diese, sowie alle anderen Weinproben jenes Einreichers sofort vom Bewerb ausgeschlossen.

Die Weinproben müssen innerhalb der Anmeldefrist angemeldet (online oder per Anmeldeformular vollständig ausgefüllt per Fax, per e-mail) und innerhalb der Anlieferfrist eingesandt (Logistikcenter AWC VIENNA) werden. Die Verantwortung für das rechtzeitige Einlangen der Weinproben verbleibt beim Einreicher. Nicht rechtzeitig eingelangte Weinproben werden nicht verkostet. Den Weinproben ist eine Kopie des Anmeldeformulars oder ein Ausdruck der „Liste der angemeldeten Weine“ beizulegen. Beschriftung der Weinprobensendung mit „Kostenfreie Weinmuster AWC VIENNA“. Weinproben, die gemäß den Teilnahmebedingungen nicht an der Verkostung teilnehmen können oder ausgeschlossen wurden, sowie Fehllieferungen werden nicht retourniert.

Sammeleinreichungen durch Importeure, Händler u.a. sind möglich. Es müssen jedoch immer die jeweiligen Rechnungs- und Urkundenadressen der einzelnen Weinproduzenten angeführt werden, da alle Einreichungen getrennt verrechnet werden. Die gemeinsame Verrechnung von Weinen verschiedener Produzenten zu Lasten eines Einreichers bedarf der vorherigen Vereinbarung mit AWC VIENNA. Auf jeden Fall werden die Ergebnisse in AWC ONLINE unter jener Urkundenadresse des jeweiligen Produzenten publiziert, unter der die betreffenden Weine eingereicht wurden. Alle Gold- und Trophy-Gewinner erhalten eine Urkunde und das offizielle AWC VIENNA -Türschild. Alle Einreicher, deren Weine 84 Punkte (Seal of Approval), bzw. 87 Punkte (Silver) und mehr erreicht haben, erhalten Urkunden (Teilnahmebestätigung, Sorte, Medaillenrang, Name des Einreichers). Flaschenaufkleber (Medaillen) der AWC VIENNA sind von der Europäischen Union als Weinauszeichnungen anerkannt und können für alle ausgezeichneten Weine ab der Ergebnisbekanntgabe zum aktuellen Preis bestellt werden. Weine unter 80 Punkten werden nicht publiziert.

Die verpflichtenden Leistungen von AWC VIENNA bestehen in der Verkostung der Weine, der Vergabe der Bewertung, der Publizierung der Verkostungsergebnisse auf der Website von AWC VIENNA, der Zusendung der Verkostungsergebnisse und ggf. der Urkunden an den Einreicher.
Alle weiteren Leistungen und Zusendungen durch AWC VIENNA erfolgen freiwillig und sind auch durch mehrjährige Übung nicht als obligatorisch anzusehen.

6.3 Termine, Verkostung und Auszeichnungen

Die von AWC VIENNA vorab angekündigten Termine für Verkostung und die Ergebnisbekanntgabe können sich durch Umstände, die nicht durch AWC VIENNA zu verantworten sind, verschieben. Solche Änderungen werden den Einreichern so bald wie möglich bekanntgegeben.
Will ein Einreicher seine Teilnahme aufgrund einer solchen Verschiebung vor der Verkostung zurückziehen, wird die Teilnahmegebühr für die zurückgezogenen Weine anteilig erstattet. Bereits gelieferte Weinproben können in keinem Fall zurückgesendet oder ersetzt werden.

7. Einreichgebühren

Die internationale Teilnahmegebühr pro eingereichter Weinprobe eines Weinproduzenten beträgt 80,- Euro. (in Österreich und EU: zzgl. 20%MwSt.) Die Mehrwertsteuer entfällt für Einreicher aus allen anderen EU Staaten mit gültiger UID–Nummer, bei Angabe dieser, und für Einreicher aus Nicht – EU Staaten.

Für je 6 eingereichte Weinproben eines Weinproduzenten sind weitere 3 Weinproben dieses Weinproduzenten kostenfrei. (9 Weinproben zum Preis von 6 Weinproben)

8. Verkostungsreglement der awc vienna

8.1.Die Verkostung der Weine erfolgt durch Kostkommissionen, die allein von awc  vienna zusammengestellt werden. Voraussetzung für die Zulassung als Koster ist die amtliche Kosterprüfung oder eine gleichwertige internationale Ausbildung.

8.2. Verkostung

Bei der Verkostung werden alle Weine in Einzelkosterkabinen nach dem 100-Punkte-System durch Kostkommissionen blindverkostet. Die einzelnen Bewertungen der Kostkommissionsmiglieder werden addiert und davon der Mittelwert errechnet. Einzelbewertungen, die vom errechneten Mittelwert um 5 oder mehr Punkte abweichen, werden weggelassen und von den verbleibenden Einzelbewertungen wiederum ein Mittelwert errechnet, der dann das ungewichtete Bewertungsergebnis darstellt. Außer der Bewertung nach Punkten ist auch die Bewertung als “verdorben oder fehlerhaft” (= “ex”) oder als “Korkfehler” (=“W“) möglich. Weinproben, die 2 oder mehr “ex”-Bewertungen erhalten, werden als fehlerhaft ausgeschieden. Weinproben, die 1 “ex”-Bewertung und mindestens 1 “W”-Bewertung oder 2 oder mehrere “W”-Bewertungen erhalten, werden ein weiteres Mal verkostet. Dafür wird eine weitere Flasche herangezogen, sofern eine eingelangt ist. Wird für einen Wein nur 1 „W“- oder nur 1 “ex” – Bewertung abgegeben, wird diese eine Bewertung nicht für den Mittelwert herangezogen.

9. Trophies und Preisgelder der awc vienna

Die von AWC VIENNA ausgelobten Trophies werden vor der Eröffnung der Einreichfrist zur AWC VIENNA auf der Homepage www.awc-vienna.at veröffentlicht und sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.
Für die „AWC VIENNA special trophies“ und die „AWC VIENNA awards“ werden jene Weine nicht mitgerechnet, die bereits einmal in die Berechnung dieser Trophies aus den Vorjahren mitgezählt wurden. Wenn die Kriterien für einen „AWC VIENNA award“ nicht erfüllt werden, so wird dieser award nicht vergeben

10. Urkunden, Flaschenaufkleber, Gebrauchsmuster, Logos

Alle von AWC VIENNA entworfenen Urkunden, Flaschenaufkleber, Gebrauchsmuster und Logos unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Wenn AWC VIENNA deren Gebrauch oder die Vervielfältigung derartig geschützter Muster erlaubt, gilt diese Erlaubnis immer nur für den konkret benannten Anlass und Umfang und ist auf die von AWC VIENNA vorgeschriebene Art durchzuführen. AWC VIENNA behält sich Einhebung von Lizenzgebühren dafür vor.
Insbesondere der Nachdruck von Flaschenaufklebern ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Bewilligung und nach Leistung der vereinbarten Lizenzgebühren erlaubt.

11. Einverständniserklärung

Mit der Einsendung der Anmeldung erklärt der Einreicher, dass ihm das Reglement der AWC VIENNA bekannt ist, er dieses akzeptiert und die Wertung der Kostkommissionen anerkennt.
Mit der Einsendung der Anmeldung erklärt der Einreicher sein Einverständnis mit der Veröffentlichung seiner Daten und der Abbildungen seiner Etiketten in AWC ONLINE und auf der Website der AWC VIENNA. Mit der Einsendung bestätigt der Einreicher, dass er die Rechte an den eingesandten Etiketten besitzt und stimmt einer honorarfreien Veröffentlichung zu. Bildmaterial der AWC VIENNA kann von AWC VIENNA für Werbezwecke verwendet werden.

12. Rechtsverbindlichkeit, Gerichtsstand

Dieser Text ist nur in der deutschen Fassung rechtsverbindlich. Alle anderssprachigen Ausfertigungen sind rechtsunverbindliche Übersetzungen.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Es gilt nicht das EU- oder UN-Recht. Sollten Teile dieser Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ihre Gültigkeit verlieren, so hat das keinerlei Auswirkungen auf den Rest dieser Bedingungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

 Geschäfts- und Teilnahmebedingungen AGB.pdf